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Bibliographische Detailangaben
Titel:Declaration und Erneuerung der allgemeinen Verordnung vom 29. April 1786, daß es nicht nur verbothen seyn soll, ein von hiesigen immatriculirten academischen Künstlern verfertigtes ... Kunststück ... ohne ihr Vorwissen ... nachzumachen und zu verkaufen, sondern daß auch ... die Einführung und Verkaufung derjenigen auswärts ... nachgemachten Kunstarbeiten, welche hiesige immatriculirte Künstler selbst verfertiget ... ebenfalls verbothen sein soll
De Dato Berlin, den 28. December 1786.
Weiterer Titel:1786-12-28 Deklaration verboten immatrikulierten akademischen immatrikulierte
Declaration und Erneuerung der allgemeinen Verordnung vom 29. April 1786, daß es nicht nur verbothen seyn soll, ein von hiesigen immatriculirten academischen Künstlern verfertigtes und von der Academie anerkanntes Kunststück ohne ihr Vorwissen bey Vermeidung einer Strafe von 50 Rthlr. nachzumachen und zu verkaufen, sondern daß auch bey ebenmäßiger Strafe die Einführung und Verkaufung derjenigen auswärts nachgestochenen oder nachgemachten Kunstarbeiten, welche hiesige immatriculirte Künstler selbst verfertiget und von der hiesigen Academie der Künste anerkannt worden, ebenfalls verbothen seyn soll
Von: Friedrich Wilhelm
Person: Decker, Georg Jakob
1732-1799
Friedrich Wilhelm
II.
Preußen, König
1744-1797
Hauptverfasser: Friedrich Wilhelm II. Preußen, König 1744-1797 (VerfasserIn)
Weitere Personen: Decker, Georg Jakob 1732-1799 (DruckerIn)
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: [Berlin] Gedruckt bey George Jacob Decker [1786]
Schlagworte:
Online-Zugang:http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0002B59800000000
https://doi.org/10.11588/diglit.72181
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/adk_regl_1786_1
Beschreibung:Gesetzgeber am Schluss genannt
Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Gedruckt bey George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Beschreibung:2 ungezählte Blätter 2°
DOI:10.11588/diglit.72181